Sicherheit von Aspartam bestätigt

August 2014

In der vollständigen Risikobewertung von Aspartam kommt die EU-Lebensmittelbehörde EFSA zu dem Schluss, dass der Süßstoff und seine Abbauprodukte in den derzeitigen Expositionsmengen als sicher anzusehen sind. Die empfohlene Tageshöchstdosis bleibt somit bei 40mg pro Kilo Körpergewicht. Bei Phenylketonurie gilt natürlich nach wie vor die Verzehrwarnung.

Durch die Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission wurde ein Programm zur Neubewertung sämtlicher vor 2009 zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe aufgelegt. Die Neubewertung von Aspartam ist Teil dieser systematischen Neubewertung. Im Mai 2011 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E 951), die ursprünglich bis 2020 abgeschlossen sein sollte, vorzuziehen, nachdem im Hinblick auf neuere Studien Bedenken geäußert worden waren. Das Ergebnis liegt nunmehr vor (1).

„Dieses Gutachten ist eine der umfassendsten Risikobewertungen zu Aspartam, die je durchgeführt wurden. Es stellt einen wichtigen Schritt dar zur Stärkung des Verbrauchervertrauens in die wissenschaftliche Untermauerung des EU-Lebensmittelsicherheitssystems sowie in die Regulierung von Lebensmittelzusatzstoffen“, erklärte Dr. Alicja Mortensen, Vorsitzende des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS-Gremium) der EFSA.

Sachverständige des ANS-Gremiums berücksichtigten alle verfügbaren Informationen inklusive der 112 Originalunterlagen, die zur Untermauerung des Antrags auf Zulassung von Aspartam in den frühen 1980er Jahren eingereicht wurden. Im Interesse der Transparenz hat die EFSA das vollständige Verzeichnis dieser Studien veröffentlicht und auch die zuvor unveröffentlichten Daten zugänglich gemacht.

Aus der Summe der Daten wurde nach eingehender Analyse der Schluss gezogen, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag die allgemeine Bevölkerung ausreichend schützt. Ein Kind mit 20 Kilo Körpergewicht kann demnach täglich eineinhalb Liter mit Aspartam gesüßten Saft trinken, ohne den Grenzwert zu erreichen. Der ADI-Wert gilt nicht für Patienten, die an Phenylketonurie (PKU) leiden.

Positive Studienergebnisse

Nach einer sorgfältigen Auswertung der Erkenntnisse aus Tier- und Humanstudien konnten die Sachverständigen das potenzielle Risiko einer Erbgutschädigung oder Krebsentstehung durch Aspartam ausschließen. Die EFSA-Sachverständigen zogen zudem den Schluss, dass Aspartam nicht das Gehirn oder das Nervensystem schädigt und sich weder bei Kindern noch Erwachsenen auf das Verhalten oder kognitive Funktionen auswirkt. Das Gremium stellte fest, dass in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die Exposition gegenüber Phenylalanin aus Aspartam bei dem derzeitigen ADI-Wert kein Risiko für den sich entwickelnden Fötus darstellt (ausgenommen Frauen, die an PKU leiden).

Das Gutachten stellt klar, dass die Abbauprodukte von Aspartam (Phenylalanin, Methanol und Asparaginsäure) auch in anderen Lebensmitteln natürlicherweise vorkommen (Methanol findet sich z.B. in Obst und Gemüse). Der Beitrag der Abbauprodukte von Aspartam zur ernährungsbedingten Gesamtexposition gegenüber diesen Stoffen ist niedrig.

Das Gutachten beschreibt die Kriterien, die zur Ermittlung der für die Risikobewertung relevanten Studien verwendet wurden, sowie die zur Evaluierung der wissenschaftlichen Erkenntnisse angewendeten Standards. Die EFSA-Sachverständigen gingen auf sämtliche Unsicherheiten in Verbindung mit der Bewertung von Aspartam ein. Das Gutachten erläutert, wie diesen im Rahmen der Risikobewertung Rechnung getragen wurde, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken durch Aspartam nicht unterschätzt werden.

Öffentliche Konsultation

Die umfassende Auswertung durch das ANS-Gremium wurde durch zwei öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Daten ermöglicht, im Zuge derer die Behörde Zugang zu einer großen Menge wissenschaftlicher Informationen, darunter sowohl veröffentlichte als auch bis dahin unveröffentlichte Daten und Studien, erhielt.

Während der (vom 9. Januar 2013 bis 15. Februar 2013 laufenden) öffentlichen Konsultation zum Gutachtenentwurf gingen bei der EFSA mehr als 200 Stellungnahmen ein, die alle Berücksichtigung fanden. Während der Beratungsphase führte die EFSA zudem eine Anhörung mit interessierten Kreisen durch, um ihren Gutachtenentwurf und die im Zuge der Online-Konsultation eingegangenen Rückmeldungen zu diskutieren. Der Dialog der EFSA mit den Interessengruppen offenbarte, dass entscheidende Gesichtspunkte des Gutachtenentwurfs im endgültigen Gutachten der Klärung bedurften (2).

Die Behörde veröffentlicht heute außerdem die während der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare zum Gutachtenentwurf, die Antworten der Behörde darauf sowie eine Stellungnahme zu zwei aktuellen Publikationen, von denen die EFSA nach Beendigung der öffentlichen Konsultation Kenntnis erlangte; hierbei handelt es sich zum einen um eine Veröffentlichung der US-Umweltschutzbehörde, zum anderen um eine Publikation von Gift et al. Keine der beiden Studien entkräftet die Schlussfolgerung der EFSA zu Aspartam (3).

Aus der Praxis

Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) bezieht sich in einer Presseaussendung vom 3. Dezember 2013 auf die Thematik bzw. Problematik rund um Zucker und Süßstoffe. Grundsätzlich wird empfohlen, bei der Zufuhr von Süßigkeiten Maß zu halten. Der Einsatz von Süßstoffen sei für Diabetiker insofern günstig, als es zu keiner Beeinflussung des Blutzuckers komme. Süßstoffe zeigten auch hinsichtlich der Körpergewichtskontrolle Vorteile, da sie keine Kalorien beinhalten.

Dabei wird auch auf eine kontroversiell diskutierte Aspekt in Zusammenhang mit Süßstoffen Bezug genommen, und zwar einen in epidemiologischen Studien beobachteten möglichen gewichtssteigernden Effekt (Fernstrom et al, The Journal of Nutrition, 2012; Bellisle et al, The Journal of Nutrition, 2012). Dazu erklärt Prim. Univ.-Prof. Dr. Monika Lechleitner vom Landeskrankenhaus Hochzirl und Vorstandsmitglied der ÖDG: „Ein Großteil der Untersuchungen über die ursächlichen Mechanismen beruht jedoch auf tierexperimentellen Projekten mit einer bedingten Umsetzbarkeit auf die Situation beim Menschen.“

Beim diesjährigen European Congress on Obesity (ECO) in Liverpool (GB) hielt Prof. James Hill von der University of Colorado (US) einen Vortrag, in dem er das Konzept der „Small Changes“ in den Mittelpunkt stellte. Prof. Hill ist unter anderem past President der American Society for Nutrition und Mitbegründer einer Reihe von Public-Health-Maßnahmen zur Eindämmung der Adipositas-Epidemie. Die „Small Changes“ sind für den Experten deshalb so bedeutsam, weil er eine Fokussierung nur auf die Verringerung der Kalorienaufnahme „einnahmenseitig“ und die Erhöhung des Energieverbrauchs „ausgabenseitig“ für eine übermäßige Vereinfachung hält, mit der man der komplexen Realität nicht gerecht werden kann. Bei den Small Changes geht es im Wesentlichen darum, Lebensgewohnheiten so in die richtige Richtung zu verändern, dass es gelingt, sie tatsächlich auch in das Leben zu integrieren, keine Abwehr zu erzeugen – dass sie also nachhaltig wirken. Die Möglichkeit, Zucker durch Süßstoffe zu ersetzen, betrachtet Prof. Hill als ein Beispiel solcher nachhaltiger Änderungen von Lebensgewohnheiten. Man könne davon ausgehen, dass sich mehrere solcher Lebensstiländerungen summieren und gegenseitig bestärken.

Andererseits wird auch an neuen Derivaten von Aspartam gearbeitet, etwa Advantam. Advantam ist eine Kombination von Aspartam und Vanillin und von 185-mal stärkerer Süßkraft als Aspartam. Die Verstoffwechslung ist unterschiedlich und optimiert. Im Sommer 2013 hat die EFSA eine Beurteilung dazu abgegeben, in der keine Sicherheitsbedenken enthalten sind und eine Verwendung als Süßungsmittel für Speisen und Getränke grundsätzlich für möglich halten. Mit einer Freigabe wird im Frühjahr 2014 gerechnet.

Literatur:

(1) EFSA ANS Panel (EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food), 2013. Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA Journal 2013;11(12):3496, 263 pp. doi: 10.2903/j.efsa.2013.3496

(2) European Food Safety Authority, 2013; Output of the public consultation on the draft EFSA scientific opinion on the re-evaluation of aspartame (E951) as a food additive. EFSA supporting publication 2013:EN-523, 124pp.

(3) EFSA ANS Panel (EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food), 2013. Statement on two reports published after the closing date of the public consultation of the draft Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA Journal 2013;11(12):3504, 10 pp. doi: 10.2903/j.efsa.2013.3504

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